Kostenerstattungsprinzip und Arag Z100
Das Kostenerstattungsprinzip ist bisher oft nur privat vollversicherten Personen ein Begriff. Auch viele Ärzte wissen nicht, dass auch gesetztlich versicherte Arbeitnehmer und deren Familienangehörige (sogar einzeln) das Recht haben in das Kostenerstattungsprinzip zu wechseln.
Dadurch wird der Kassenpatient zum Privatpatienten. Da der Arzt sein Honorar dann nicht mehr direkt von der Krankenkasse erhält sondern dieses dem Patienten selbst in Rechnungs stellt, ist eine bessere medizinische Versorgung gewährleistet. Während der Heilbehandler pro Patienten von der Krankenkasse nur einen Betrag von etwa 30 Euro innerhalb eines Quartals (3 Monate) erhält, egal wie oft dieser eine Heilbehandlung in Anspruch nimmt, darf der Arzt einem Privatpatienten die wirklich erbrachte Leistung jedes Mal in Rechnung stellen.
Natürlich kostet dies mehr, doch ein Patient der das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat wird so die Behandlungen bekommen die er benötigt und auch dann, wann er sie benötigt. Beim Sachleistungsprinzip ist der Arzt nämlich an die Budgetierung der Krankenkassen gebunden und muss die knapp bemessenen Enzelbudgets der Kasse auf die Patienten aufteilen, die es am nötigsten haben. Ist das Budget aufgebraucht, müsste der Arzt eine Behandlung in schlimmsten Fällen sogar aus eigener Tasche bezahlen.
Beim Kostenerstattungsprinzip ist dies nicht der Fall. Da die Krankenkasse jedoch nicht 100% der privatärztlichen Rechnung übernimmt, ist es sehr wichtig eine gute ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, die für die Differenzkosten aufkommt. Zusätzlich ermöglicht dies die Inanspruchnahme von Leistungen bei Privatärzten und die Erstattung reiner Privatmedikamente. Für den ambulanten Bereich macht die Wahl vom Kostenerstattungsprinzip in Verbindung mit einer ambulaten Zusatzversicherung Sinn. Einem GKV-Versicherten, der ebenfalls eine Privatbehandlung im Krankenhaus und im Zahnbereich wünscht, ist zu raten diese beiden Bereiche so zu belassen wie bisher. Das Kostenerstattungsprinzip sollte nur für den ambulanten Bereich gewählt werden, denn mit einer guten Krankenhauszusatzversicherung und einer guten Zahnzusatzversicherung, wie dem Arag Z100 sind wesentlich günstiger als von der Leistung her vergleichbare Zusatzversicherungen.
Der Arag Z100 beispielsweise ist eine herkömmliche Zahnzusatzversicherung nach dem Sachleistungsprinzip, trotzdem leistet der Arag Z100 zu 100% für Zahnbehandlungen, die die gesetzliche Kasse in ihrem Leistungskatalog nicht vorsieht. Für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie erstattet der Arag Z100 immernoch 80% des Rechnungsbetrages und bildet somit mit einer ambulanten Zusatzversicherung und der Wahl des Kostenerstattungsprinzips für den ambulanten Bereich, ein Versicherungsniveau wie das eines Privatpatienten. Obwohl eine Absicherung in der privaten Krankenvollversicherung nicht möglich ist, wird über diesen Umweg ein hochwertiger Versicherungsschutz auf Privatniveau ermöglicht.
Von Daniel Steinberger
