Bürobedarf und Autos können geltend gemacht werden
Die Steuer ist ja nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln für viele Menschen. Dennoch wissen die meisten, dass es ganz bestimmte Dinge gibt, die man steuerlich absetzen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten, die für Autos anfallen, wie www.jackpot-corner.de erklärt. Dabei können beispielsweise die täglichen Fahrten zur Arbeit abgesetzt werden. Einst galt diese Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, wobei jeder Kilometer pauschal mit 0,30 Euro abgesetzt werden konnte. Doch seit 2007 gilt diese Regelung nicht mehr, die Fahrten zur Arbeit sind erst ab dem 21. Kilometer steuerlich zu berücksichtigen. Allerdings ist mittlerweile im Gespräch, die alten Regelungen wieder einzuführen, sodass Pendler auch weiterhin hoffen können. Denn die Regelung würde, wenn sie denn durchkommt, rückwirkend gelten.
Doch nicht nur die Fahrtkosten können im Rahmen der Werbungskosten steuerliche Berücksichtigung finden, sondern auch Kosten für die Reparatur des Wagens, sofern diese durch einen Unfall nötig wird, der auf dem Weg zur Arbeit geschehen ist. Weiterhin kann der Beitrag für die Kfz Haftpflicht Versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Werbungskosten im steuerlichen Sinne, die abgesetzt werden können, gehört gleichermaßen ein Teil des Bürobedarfs. Unter diesem versteht man zum Beispiel Kopierpapier, Briefmarken, Briefumschläge und ähnliches. Sollte man diese benötigen, um Bewerbungen zu versenden oder man muss sich für den eigenen Beruf verschiedene Fachbücher kaufen, so kann man davon ausgehen, dass auch diese Kosten bei der Steuer angesetzt werden können. Man sollte hierfür allerdings die Quittungen und Belege aufbewahren, um die Ausgaben vor dem Fiskus rechtfertigen zu können.
Ebenfalls Selbstständige und Freiberufler können den Bürobedarf steuerlich geltend machen. Bei ihnen fallen diese Ausgaben jedoch nicht unter die Werbungskosten, sondern vielmehr in den Bereich der Betriebsausgaben. Das heißt, der zu versteuernde Gewinn wird durch den Bürobedarf, wie schreibwaren-buerobedarf.eu erklärt, verringert. Durch den geringeren Gewinn werden dann natürlich auch die zu zahlenden Steuern niedriger ausfallen. Hier werden die Belege ganz normal der Buchführung des Unternehmens beigelegt, sodass eindeutig hervorgeht, welche Kosten für den Bürobedarf entstanden sind.
Von Sandra Müller
