Baugenehmigungen für Carports
In manchen Bundesländern ist es notwendig, sich die Errichtung von Carports bauamtlich genehmigen zu lassen. Mit einem weit verbreiteten Irrglauben hinsichtlich der Carports, versuchte http://www.fertiggaragen-carports.at aufzuräumen. Denn noch immer sind viele der Auffassung Carports seien eine lohnenswerte Alternative gegenüber Garagen, weil ihre Errichtung keine Baugenehmigung erfordert. Dies ist eine wirklich fatale Fehleinschätzung, die mitunter empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Auch bei Carports handelt es sich um Veränderungen an der gesamten Bausubstanz des Grundstücks und eine solche ist immer genehmigungspflichtig. Man darf sich also niemals unbedacht an den Bau eines Carports heran wagen, sondern sollte immer vorab ausführliche Informationen bezüglich der gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Baubehörde einholen. Und diese Vorgaben können sehr unterschiedliche sein und variieren normalerweise von Bundesland zu Bundesland. Am Bauamt und der Landesbauordnung kommt man jedoch nicht vorbei.
In manchen Bundesländern benötigt man für die Errichtung von Carports kein behördliches Genehmigungsverfahren. Dort ist es ausreichend, das zuständige Bauamt über die geplanten Carports zu informieren, wobei die Behörde nun den gesetzeskonformen Bau im Hinblick auf Abstände zu Nachbargrundstücken und bezüglich der Abmessungen der Carports überwacht. Über diese Regelungen sollte man informiert sein und sich auch präzise daran halten, um nicht nachträglich wegen Verstößen, den Bau der Carports untersagt zu bekommen. In anderen Bundesländern hat man hingegen nicht so viel Glück. Dort handhabt man Carports genauso wie Garagen, was also mit einem umfangreichen Baugenehmigungsverfahren und der Vorlage aller hierfür notwendigen Papieren, wie Planungsunterlagen, einhergeht. Auch daran sollte man sich unbedingt halten, denn ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist sehr aufwändig und mit unnötigen Kosten verbunden.
Generell sollte dies nun jedoch nicht abschreckend wirken, denn wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, werden Carports wesentlich häufiger genehmigt als Garagen; dort wo man also keine Garage errichten darf, kann der Bau eines Carports durchaus möglich sein. Zumindest eine Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde kann sich lohnen, wenn man einen teilweise geschützten Fahrzeugstellplatz schaffen will.
Zusammengefasst hält bezüglich Carports die Webseite garagen-carports.at fest, dass sie zwar baurechtlich relevant sind, allerdings zumeist nicht mit Genehmigungen für Garagen verglichen werden können.
Von Sandra Müller
